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Corona Verordnung ab 19.04.2021
Liebe Kundschaft,
ab dem 19.04.2021 gibt es eine Änderung für ihren Friseurbesuch:
bei einer Inzidenz über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen müssen Sie einen tagesaktuellen (24h) negativen Corona Schnelltest zum Friseur mitbringen.
Folgende Personen brauchen KEIN negatives Schnelltest-Ergebnis mitzubringen:
- Kinder/Jugendliche unter 14 Jahren
- Menschen, die bereits zweimal geimpft wurden und dies dokumentieren können
- Personen, die dokumentieren können, dass sie bereits von COVID-19 genesen sind.
Genaue Informationen zur Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg finden Sie hier.
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