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Corona Verordnung ab 19.04.2021

Liebe Kundschaft, 

ab dem 19.04.2021 gibt es eine Änderung für ihren Friseurbesuch: 

bei einer Inzidenz über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen müssen Sie einen tagesaktuellen (24h) negativen Corona Schnelltest zum Friseur mitbringen.

 

Folgende Personen brauchen KEIN negatives Schnelltest-Ergebnis mitzubringen: 

- Kinder/Jugendliche unter 14 Jahren 

- Menschen, die bereits zweimal geimpft wurden und dies dokumentieren können

- Personen, die dokumentieren können, dass sie bereits von COVID-19 genesen sind. 

 

Genaue Informationen zur Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg finden Sie hier

 

 

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